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Palliativstützpunkt der Landkreise Stade Harburg

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Die Landesregierung in Niedersachsen hat für das Haushaltsjahr 2006 Gelder für die Verbesserung der Palliativmedizinischen Versorgung zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld werden vorerst 10 Stützpunkte gefördert die, neben der Errichtung ihres eigenen Stützpunktes, noch bei der Einrichtung eines weiteren Stützpunktes in einem benachbarten Landkreis behilflich sind.
Vorausgegangen war ein Gutachten der medizinischen Hochschule Hannover zum Thema "palliativmedizinische Versorgung", das vom Land Niedersachsen, den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung in Auftrag gegeben wurde. Daraufhin erstellte das Land ein Rahmenkonzept zum Aufbau von Palliativstützpunkten (nachzulesen im Internet unter www.ms.niedersachsen.de ).

Für die Förderung durch das Land sind bereits bestehende Strukturen im Bereich Palliativmedizin Voraussetzung die von den Landkreisen Stade und Harburg gemeinsam erfüllt werden. Dazu gehören : ein stationäres Hospiz, Palliativstationen in den Krankenhäusern in Winsen und Stade, ein amb. Pflegedienst mit mindestens zwei Pflegekräften mit der Zusatzausbildung Palliativ Care, niedergelassenen Ärzte mit der Zusatzausbildung Palliativmedizin und ein Hospizdienst der nach §39a gefördert wird.
Ziel der Stützpunkte ist eine verbesserte, flächendeckende Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen.
Hierbei unterscheidet das Rahmenkonzept zwischen der Basisversorgung und der Spezialversorgung, d.h. die Basisversorgung wird von jedem Hausarzt, Pflegedienst, Hospizdienst, Altenheim etc. geleistet, die in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit schwerstkranken Menschen zu tun haben.
Die Spezialversorgung wird von speziell dafür ausgebildeten Kräften geleistet, d.h. von Ärzten mit der Zusatzausbildung Palliativmedizin, Pflegediensten und Heimen mit Pflegekräften mit der Zusatzausbildung Palliativ Care, stationären Hospizen, Palliativstationen in den Krankenhäusern und ambulanten Hospizvereinen die nach § 39 a gefördert werden.

Diese Leistungserbringer der Spezialversorgung vernetzen sich untereinander, und stellen Ihre Kompetenz , durch eine 24-Stunden-Hotline, beratend zur Verfügung.
Das heißt, die schwerstkranken Menschen sollen wohnortnah von ihrem vertrauten Hausarzt und/oder Pflegedienst weiter versorgt werden. Lange Fahrzeiten und Wechsel zu anderen Einrichtungen entfallen, da die Leistungserbringer jederzeit die Möglichkeit haben, sich kompetent über die 24-Stunden- Hotline beraten zu lassen. Die Hilfe und Beratung kann dabei unterschiedlich aussehen und reicht von der telefonischen Beratung bis hin zum Konsilbesuch und zur praktischen Anleitung.
Die 24 -Stunden-Hotline 04181-134900 führt ins Buchholzer Hospiz, von dort aus werden die Anrufer zu wohnortnahen "Spezialisten" zur Beratung weitervermittelt.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Leistungserbringer nicht untereinander in Konkurrenz treten, sondern miteinander für die bestmögliche Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen da sind.